Neue Regelungen für das Training (Update zum 7. Juni 2021)

Original Text vom SBFV
SBFV: Neue Regelungen für das Training ab 7.6.

Neue Regelung 76 INeue Regelung 76 II

Die wichtigsten neuen Regelungen für den Fußball, gültig ab dem 7. Juni 2021:

Änderungen bei der Testpflicht: Die Testpflicht gilt bei Inzidenzen über 35 für alle Spielerinnen und Spieler ab 6 Jahren. Schülerinnen und Schüler können jedoch auch einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden ist. Somit sollten die zwei Tests pro Woche in der Schule ausreichend für die Teilnahme am Trainingsbetrieb in der gesamten Woche sein.

Wie die Schulen den Test bescheinigen, ist noch nicht abschließend geklärt. Wir empfehlen deshalb zunächst, euren Spielerinnen und Spielern das vorausgefüllte Formular (siehe unten) mitzugeben und von der Schule unterschreiben zu lassen.

Inzidenz 5 Tage stabil unter 35: Wegfall der Testpflicht für Training und Spiele. Das Training ist ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich. Spiele sind mit bis zu 750 Zuschauern möglich. (Anmerkung HSV: Feststellung des Unterschreitens des Inzidenzwertes von 35 im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (06.06.2021))

Öffnungsschritte bei fallenden Inzidenzen, aber noch über 35:
Öffnungschritt 1: Training und Spiele sind im Freien mit bis zu 20 Teilnehmenden (+ Trainer:innen) und mit bis zu 100 Zuschauer:innen zugelassen. Alle Teilnehmenden ab 6 Jahren unterliegen der Testpflicht. Das Training darf auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien mit Gruppen von bis zu 20 Personen stattfinden. So ist beispielsweise ein Waldlauf möglich.

Öffnungsschritt 2: Training und Spiele sind im Freien ohne Teilnehmendenbegrenzung mit bis zu 250 Zuschauer:innen zugelassen. Alle Teilnehmenden ab 6 Jahren unterliegen der Testpflicht.

Öffnungsschritt 3 oder Inzidenz stabil unter 50: Training und Spiele sind ohne Teilnehmendenbegrenzung im Freien mit bis zu 500 Zuschauer:innen zugelassen. Alle Teilnehmenden ab 6 Jahren unterliegen der Testpflicht. 

Alle Lockerungen und Verschärfungen müssen vom zuständigen Landkreis festgestellt und bekanntgegeben werden. Informieren Sie sich deshalb bitte unbedingt über die Website ihres Landkreises, was aktuell in ihrem Landkreis zulässig ist. Dort sehen sie auch, in welchem Öffnungsschritt sich ihr Kreis befindet.

Weiterhin gilt:
Geimpfte und Genesene zählen nicht zu der Gesamtpersonenzahl dazu und benötigen keinen negativen Corona-Schnelltest. Personen gelten 14 Tage nach der für den vollständigen Schutz notwendigen Impfung (meistens 2. Impfung) als geimpft. Genesen gelten Personen mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist.

Zusätzlich zu professionellen Schnelltests können auch zur Laienanwendung gedachte Selbsttests genutzt werden. Dabei muss die Anwendung dieses Tests von einer geeigneten Person überwacht und bestätigt werden: Die geeignete Person muss “zuverlässig und in der Lage sein, die Gebrauchsanweisung des verwendeten Tests zu lesen und zu verstehen, die Testung zu überwachen, dabei die geltenden AHA-Regeln einzuhalten, das Testergebnis ordnungsgemäß abzulesen sowie die Bescheinigung korrekt und unter Angabe aller erforderlichen Angaben und unter Wahrung des Datenschutzes auszustellen.” Das können auch Eltern oder Trainer:innen sein.
Eine Vorlage für eine Bestätigung finden Sie am Ende der Meldung zum Download.

Ob und ab wann Freundschaftsspiele angesetzt werden können, entscheidet sich in der kommenden Woche.

Corona-Test_Nachweis_Formular.pdf

Draussen muss drin sein!

DFB Amateure Petition 16zu9

Verbandsvorstand beschließt Annullierung der Saison 2020/2021

sbfv lockdownDer Verbandsvorstand des Südbadischen Fußballverbands hat im Rahmen seiner Sitzung am Freitag, 9. April, entschieden, die aktuelle Meisterschaftsrunde 2020/2021 mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Verbands- und Bezirkspokalwettbewerbe, sowie die BW-Oberligen sind von diesem Beschluss zunächst nicht betroffen.  


Als Voraussetzung für eine sportliche Wertung hatte der Verbandsvorstand bereits im Februar festgelegt, dass die Vorrunde zu Ende gespielt werden muss. Mit Blick auf das Ende des Spieljahres am 30. Juni ist das zeitlich nun nicht mehr möglich. 
... weiterlesen auf www.sbfv.de
 

Neue Regelungen für das Training 17.05.21

SBFV Neue Regelungen für das Training (17.05.2021 | 16:18 Uhr)

Hier ein Auszug aus der Verordnung.

Corona 14052021 1Corona 14052021 2Corona 14052021 3

Was heißt das für unsere Kinder / Jugendlichen / Trainer?

Ab dem 14. Lebensjahr müssen alle teilnehmenden Trainer und Spieler einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest nachweisen.

Der Nachweis ist durch eine Bescheinigung zu erbringen. Gültig ist das negative Ergebnis aus einem der Corona-Schnelltest-Zentren (in Neustadt z.B. das im Schwimmbad) oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers (Post macht das z.B.). Auch gültig ist der Nachweis eines negativen Laien-Schnelltests, also eines Tests, den man selbst durchführt. Die ordnungsgemäße Durchführung des Tests nach Gebrauchtsanweisung muss dann eine zuverlässige Person bestätigen (z.B. Eltern oder Partner/in). Dafür gibt es dieses Formular https://sbfv.de/sites/default/files/Corona-Test_Nachweis_Formular.pdf.

WICHTIG: Der Test muss immer tagesaktuell, d.h. darf nicht älter als 24 Stunden zum Trainingsende sein. Bsp.: Für's C-Jugendtraining am Mittwoch 17:30 Uhr, Ende 19:00 Uhr, darf der über 13-jährige und der Trainer frühstens am Vorabend 19:00 Uhr testen. Der Test z.B. bei der Post von Dienstagmorgen reicht für das Trainig am Mittwochabend nicht mehr. Am besten ist es, den Test immer am Trainingstag vorzunehmen.

Für Schüler gibt es eine Sonderregelung. Entweder stellt die Schule am Tag des Tests eine Bescheinigung nach obigem Muster aus, oder die Schule bestätigt einmalig schriftlich, dass der Schüler wöchentlich 2x getestet wird. Dann muss kein tagesaktueller Nachweis mehr erbracht werden. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass die Schule für Schüler bei Wechselunterricht diese Bestätigung nicht ausstellen wird.

Keinen Test brauchen übrigens alle vollständig Geimpften (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung) und alle Genesenen (positiver PCR-Test älter 28 Tage und jünger 6 Monate). Auch das ist nachzuweisen (Ergebnisblatt PCR-Test oder Kopie aus Impfbuch). Beide Kategorien zählen nicht zur 20er-Begrenzung, sondern können on top mittrainieren.

Was müsst Ihr ins Training mitbringen?

Spieler ab der C-Jugend, müssen ab jetzt testen oder sich bei der Schule um eine Bescheinigung nach der Sonderregel kümmern, wenn sie am Training teilnehmen wollen. Die jeweils gültige Bescheinigung ist zum Training mitzubringenund für den Nachweis 14 Tage zuhause aufzubewahren.