Verbände etc

Anzeige #
Südbadischer Fussbalverband 674
Sport-Schadenmeldung

Falls doch mal was passieren sollte!

560
Bildungszeit

Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Bildungszeit ist in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.

Zuständig für alle Fragen ist landesweit das Regierungspräsidium Karlsruhe.

567
Badischer Sportbund e.V. Freiburg (BSB Freiburg) 540
Deutscher Fussballbund (DFB) 528
UEFA 20083
FIFA 580